Quietschehände® ist das erste deutschlandweite Netzwerk freiberuflicher Frühförderer.

Wir stehen speziell für die bilinguale Frühförderung hörgeschädigter Kinder sowie hörender Kinder gehörloser Eltern zur Verfügung.



Eltern mit schwerhörigen und gehörlosen Kindern haben einen Anspruch auf Frühförderung für ihr Kind. Diese Frühförderung wurde in der Vergangenheit immer durch Frühförderstellen abgedeckt.

Auch gehörlose und schwerhörige Eltern haben einen Anspruch auf Frühförderung ihrer hörenden Kinder, wenn die Kinder keine Lautsprache von ihnen lernen können. Diese Kinder zählen auch zu den förderungswürdigen Kindern, da sie von Behinderung (Sprachentwicklungsverzögerung oder kognitiver Entwicklungsverzögerung) bedroht sind.

Eine Frühförderung durch Quietschehände® zeichnet sich dadurch aus, dass

Allen Eltern steht die Möglichkeit offen, die Frühförderung-Sachleistung (bei einer Frühförderstelle) in eine Geldleistung, das Persönliche Budget, umwandeln zu lassen. Mit diesem Geld können freiberufliche Frühförderer, wie z.B. aus dem Netzwerk der Quietschehände®, bezahlt werden.