Die Leistungen der Quietschehände®-Frühförderung sind für alle Familien kostenfrei.
Reguläre Frühförderstellen und die Quietschehände® werden aus den gleichen staatlichen Töpfen (der sogenannten Eingliederungshilfe) finanziert.
Allerdings werden die durch Quietschehände® erbrachten Leistungen nach Antrag beim zuständigen Sozialamt/ Eingliederungshilfe ausschließlich über das Persönliche Budget abgerechnet.
Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern nur eine neue Form für bereits bestehende Leistungen (=Sachleistungen, z.B. Frühförderung).
Nach § 17 SGB IX kann die Sachleistung Frühförderung in eine Geldleistung umgewandelt werden, das Persönliche Budget. Dadurch haben die Familien die Möglichkeit, sich Frühförderkräfte selbst auszuwählen und einzukaufen.
Die Eltern beantragen für ihre behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder Persönliche Budgets für Frühförderung durch freiberufliche Anbieter beim zuständigen Sozialamt/ Eingliederungshilfe.
Selbstverständlich helfen die Quietschehände®-Frühförderer Ihnen bei der Beantragung. Vorgefertigte Antragsformulare liegen bereit für:
- Familien, die schon in der staatlichen Frühförderung sind und wechseln möchten (Umwandlungsantrag)
- für Familien, welche Frühförderung zum ersten Mal beantragen (Erstantrag)
Das Persönliche Budget für Frühförderung wird einkommensunabhängig gewährt. Die Höhe des Persönlichen Budgets ergibt sich aus dem individuellen Förderbedarf jeder einzelnen Familie und ihrer räumlichen Entfernung zum nächsten Quietschehände®-Frühförderer.
Laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales darf das Persönliche Budget nicht verweigert werden.
Seit dem 01. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungsform „Persönliches Budget“. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind.